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Benachteiligung von UnternehmerInnen

Angestellte sind während der Zeit des Elterngeldbezuges (bzw. während der gesamten Elternzeit) beitragsfrei weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, während Selbstständigen, die als "freiwillige Mitglieder" in der GKV versichert sind, und somit das Solidarsystem unterstützen, dieses Privileg versagt ist. Damit wird die Haushaltskasse von Familien, in der eine Selbstständige/ ein Selbstständiger Elterngeld beantragt mit mindestens gut 300 Euro (Mindestbeitrag der GKV für freiwillig Versicherte) mehr belastet, als bei Angestellten. Dies ist vor allem für MikrounternehmerInnen, die bei weitem nicht den Höchstsatz an Elterngeld von 1800 Euro bekommen ein großes Problem. Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, hat Frau Ursel Schäfer aus Dresden eine Petition an den Deutschen Bundestag verfasst: Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - Beitragsfreiheit bei Elterngeldbezug für Selbständige vom 11.11.2009

Je mehr Menschen mitzeichnen (bitte solidarischerweise auch Kinderlose), umso wahrscheinlicher ist es, dass sich an diesem Zustand der Benachteiligung von UnternehmerInnen etwas ändert. Ende der Mitzeichnungsfrist 1.1.2010

Weitere Infos unter: Petitionsausschuss des Bundestages

 

Zum Mitzeichnen unter Petitionen das Suchwort Elterngeldbezug (Groß/Kleinschreibung beachten) eingeben.

 

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