Angestellte sind während der Zeit
des Elterngeldbezuges (bzw. während der gesamten Elternzeit) beitragsfrei
weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, während
Selbstständigen, die als "freiwillige Mitglieder" in der GKV versichert sind,
und somit das Solidarsystem unterstützen, dieses Privileg versagt ist. Damit
wird die Haushaltskasse von Familien, in der eine Selbstständige/ ein
Selbstständiger Elterngeld beantragt mit mindestens gut 300 Euro (Mindestbeitrag
der GKV für freiwillig Versicherte) mehr belastet, als bei Angestellten. Dies
ist vor allem für MikrounternehmerInnen, die bei weitem nicht den Höchstsatz an
Elterngeld von 1800 Euro bekommen ein großes Problem.
Um diese Ungleichbehandlung zu
beenden, hat Frau Ursel Schäfer aus Dresden eine Petition an den Deutschen
Bundestag verfasst: Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge -
Beitragsfreiheit bei Elterngeldbezug für Selbständige vom
11.11.2009
Je mehr Menschen
mitzeichnen (bitte solidarischerweise auch Kinderlose), umso wahrscheinlicher
ist es, dass sich an diesem Zustand der Benachteiligung von UnternehmerInnen
etwas ändert. Ende der
Mitzeichnungsfrist 1.1.2010
Weitere Infos unter: Petitionsausschuss des Bundestages
Zum Mitzeichnen unter Petitionen das Suchwort Elterngeldbezug (Groß/Kleinschreibung beachten) eingeben.